Liebe Sportfreunde,

im Anhang das Urteil des Amtsgerichts Görlitz vom 17.09.2021, aus dem hervorgeht, dass Harald Twupack seit dem 21.05.2021 kein Vereinsvorsitzender des NFV09 mehr ist und keine Befugnis mehr hat diesen nach außen hin zu vertreten.

Die Neuwahl des Vorstandes und somit auch des neuen Vereinsvorsitzenden, in der vom Präsidium am 03.05.2021 beschlossenen und anschließend einberufenen Außerordentlichen Mitgliederversammlung, durchgeführt am 21.05.2021, ist Rechtens.

Die von Harald Twupack einberufene Mitgliederversammlung und die dortige Neuwahl des Vorstandes am 04.06.2021 ist ungültig.

Die ausführliche Begründung des Urteils können die Vereinsmitglieder des NFV09 auf der Geschäftsstelle einsehen.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

Von nfv09